Erbrecht News
Viele ältere Menschen haben Angst davor, im Alter in ein Alten- oder Pflegeheim abgeschoben zu werden. Sie denken darüber nach, ihre letztwillige Verfügung so zu gestalten, dass derjenige, der später das Erbe antritt, zu ihren Lebzeiten für sie sorgen soll. Erbvefügungen können in einem Testament getroffen werden. Auch der Abschluss eines Erbvertrages käme in Betracht. Formulierungsmuster oder konkreten juristischen Rat bietet die Website Erbrecht-heute.de.
Gestaltet der Erblasser sein Leben noch selbstständig, stimmen die potentiellen Erben der Pflegeklausel gerne zu. Leider kommt es in der Praxis häufig zu Problemen, wenn die Pflegebedürftigkeit tatsächlich eintritt. Manchmal wurde die mit der Pflege verbundene Arbeit unterschätzt, manchmal haben sich die zwischenmenschlichen Beziehungen seit Abgabe des Versprechens verschlechtert. Der Bundesgerichtshof hatte in der Vergangenheit mehrfach über die Frage zu entscheiden, ob die Nichterbringung von erbvertraglich vereinbarten Pflegeleistungen den Erblasser dazu berechtigt, von seinem Versprechen der Erbeinsetzung zurückzutreten. Liegt ein formaler Erbvertrag vor, so ist dabei zu berücksichtigen, dass Erbeinsetzung und Pflegeleistung sich grundsätzlich nicht die Voraussetzungen der Gegenseitigkeit erfüllen. Die Erbeinsetzung ist keine zivilrechtlich zu beurteilende Handlung.
In einer neuen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof nun festgestellt, dass der Rücktritt von einem Erbvertrag unter bestimmten Voraussetzungen doch möglich sein kann. Dies wäre dann der Fall, wenn im Erbvertrag vom Erblasser neben der Erbeinsetzung noch andere Leistungen zugesichert werden, die nicht erbrechtlicher Natur sind. Diese aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes sollte bei Neuabschluss von Erbverträgen auf jeden Fall bedacht werden.
Der Bundesgerichtshof hat weiterhin entschieden, dass nicht erbrachte oder nicht mehr erbringbare Pflegeleistungen nicht unbedingt zu einem Zahlungsanspruch gegen den Pflegeverpflichteten führen. Also keine “Bange” das Gold der Oma muss nicht verkauft werden!
