Der Staatsanwalt und die Heizung

Geschrieben von am 17. Oktober 2008 um 16:02 Uhr 1 Kommentar

Ich muss hier gerad mal wieder Dampf ablassen! Weil mir so viel Dreistigkeit einfach nicht in die Birne geht! Was war passiert? Also ein Kunde lässt seinen PC reparieren, hat dann kein Geld und nett wie ich bin habe ich Zahlung auf Rechnung angeboten … eine Ausnahme! Diese wurde gleich voll ausgenutzt und der Kunde hat nun schon seit fast 5 Monaten die Rechung nicht bezahlt. Also ich nun zum Headquarter vom grün-weißen Partybus Verleih gegangen und Strafanzeige erstattet. Heute kommt “wie immer” ein Einstellungsbescheid, der mich sowas von sauer macht! Das Verfahren wird eingestellt, weil der Beschuldigte noch eine offene Rechnung beim Klemptner hatte und die stattdessen beglichen hat, daher ist es kein Betrug und man stellt das Verfahren ein. Ich sags ja immer wieder, man muss anscheinend heute beschei…en sonst bringt man es zu nichts. Ich möchte mal den Staatsanwalt sehen, wenn den unser Staat für seine Arbeit nicht mehr bezahlen würde und der Innenminister dann sagen würde “Hömma Staatsdingsbums, ich will mir ne neue Staatskarosse kaufen und deshalb kriegst Du kein Geld, iss klar ne? Aus diesem Grund muss ich Dein Gehalt nicht zahlen, ich hab das Geld was Dir zusteht ja anderweitig verbraucht …

Kategorie : Randbemerkungen

SK

ist Unternehmer uns besitzt eine IT-Firma, die sich auf individuelles (Wordpress-) Webhosting sowie individuelle IT-Lösungen spezialisiert hat. Er schreibt hier Fach-Artikel rund um das Thema Internet und Computer. Aber auch in der Welt von Windows, Linux und den modernen Smartphones kennt er sich aus und schreibt hier entsprechende Artikel, Tests und Tipps & Tricks.

Eine Antwort zu “Der Staatsanwalt und die Heizung”

  1. Philipp sagt:

    Bei mir wars n Servercase für 430 EUR.
    Letztendlich wurde das Verfahren eingestellt, weil weil meine Forderung neben den anderen ausstehenden Schulden als unmaßgeblich angesehen wurde.
    Paypal-Käüuferschutz gilt natürlich nur für Ebay-Käufe (wie auch klar und deutlich in den 8pt AGBs ersichtlich ist).

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