In der geschilderten Sache rund um die negative Bewertung von dieser merkbefreiten möchtegern Bikerin aus dem tiefen Bayern habe ich doch mal eine entsprechende Mitteilung an dieses Auktionshaus, welches wir hier mal rein fiktiv “Ihh Bej” nennen geschickt. Dort habe ich daraufhingewiesen, dass ich grundlos negativ bewertet wurde und dies eine Tatsachenbehauptung ist, dass ich völlig überzogene Verpackungskosten verlangen würde. Vielmehr ist es eine Straftat die sich Verleumdung nennt!
Wie zu erwarten war, kam eine entsprechende Mail zurück im Autoresponder-Style. Damit das ganze noch ein bisschen persönlich wirkt, hat man in dem Text wo Variablen eingefügt, wo ich immer wieder mit Namen angeredet werde und mein Wohnort genannt wird. Haaa haaa haaa, was denken die wohl wie doof deren Kundschaft sein muss ??!!
Dann kommen da immer wieder solche Sprüche:
Nach Ueberpruefung des Handelspartners und seiner abgegebenen Bewertung muss ich Ihnen leider itteilen, dass wir eine Entfernung dieser Bewertung nicht vornehmen koennen.
Das könnt ihr doch euren Fischen erzählen, dass ihr den Handelspartner “überprüft” habt und ja, ich gehe sogar soweit, dass die nichtmal die Bewertung angeschaut haben.
Aber nun gut, ich dachte mir eigentlich immer, dass wir in einem Rechts-Staat leben und ich hier Rechte habe und Pflichten, was ich darf und nicht darf leitet sich aus Gesetzten ab, hier wohl alltäglich Menschrechte/Grundrechte, BGB oder StGB um nur einen Funken vom Ausmaß zu nennen. Bei einem Auktionshaus aber, da gelten andere Welten:
Gemaess unserer Allgemeinen Geschaeftsbedingungen ist eine Bewertungsentfernung durch “Ihh Bej” nur in streng festgelegten Ausnahmefaellen moeglich.
Im Klartext heißt das, dass die auf ihrem Auktionshaus-Portal verleumderische Aussagen publizieren und sich damit herausreden wollen, dass sie diese nicht löschen dürfen, wegen den AGB. Anders ausgedrückt, dass Auktionshaus leistet hier Beihilfe zu einer Straftat. Ich habe sogar angeboten, dass ich gegenüber dem Auktionshaus nachweisen kann, was ich für Kosten hatte, aber dafür interessiert sich niemand, StGB und BGB sind egal, der Kunde ist egal, die AGB zählen.
Wenn jetzt mein Geschäftspartner an meine Hausfassade dranschreibt, dass der Firma XYZ Mustermann GmbH überhöhte Kosten hat und Kunden betrügt und ich das nicht sofort entfernen, aber dann … da wäre ich sofort angezeigt worden und was nicht alles, Unterlassungserklärung und das volle Programm. Aber im Internet, da ist ein “rechtsfreier” Raum, da gibt es keine Gesetze sondern AGB, die viel härter und brutaler sind als die deutschen Gesetze.
Ich nenne das nicht AGB, ich nenne das Anarchie, denn da hat auch jeder gemacht was er wollte!
Aber da gibt es ja eine ganz einfache Lösung, ich werde hier ganz einfach Strafantrag nicht nur gegen die Verfasserin der Bewertung stellen, sondern auch gegen das Auktionshaus. Dann werde ich meinen Account dort löschen und mit sofortiger Wirkung die Einzugsermächtigung zurückziehen (per Einschreiben). Da ich weiß, dass die das ehh nicht checken und durchstellen, kann ich dann eine Rücklastschrift auslösen (die den dann schön Kosten verursacht)
Was aber noch viel interessanter ist, dass ich durch gewisse “Telefon-Foren” und sonstige Treffpunkte im Web jede Menge Kontakte zu Menschen habe, die da im Web mehr oder weniger ihr Verkaufsding durchziehen und die immer gerne meine Meinung hören.
Meine persönliche Meinung hat sich plötzlich grundlegend geändert … denn bei einem gewissen Auktionshaus werden Händler wegen jeder Scheisse abgemahnt, es wird bei den Auktionsgebühren besonders bei gewissen Kategorien richtig kräftig zugelangt und am Ende schlägt man sich als Dank noch mit solchen Typen rum, wo man negativ bewertet wird, nur weil die olle gefrustete Frugge die vorm PC sitzt lange nix mehr zwischen die Beine hatte.
Muss man sich sowas antun? Muss man sich das antun als Kunde für dumm verkauft zu werden und immer mit Standard-Texten abgespeist zu werden? Kümmert man sich um die Sorgen und Nöte der Leute, die dem Auktionshaus Geld bringen? Nein! Also lassen wir die Finger von solchen Leuten, aber eins kann ich nicht lassen, der netten Frau vom “Sicherheits-Team” mal noch eine gepfefferte Mail zu schreiben.














eine zusätzliche Alternative wäre natürlich die Nutzung anderer Auktionsplattformen. Igittpay hat zwar eine starke Monopolstellung, aber dennoch gibt es da immer noch z.B. Hood.
cu, w0lf.
Früher war das alles besser, meine ersten Erfahrungen habe ich mit ricardo.de gemacht, leider gibts die nicht mehr.
Weiß denn jemand, was das 2. größte deutsche Online-Auktionshaus ist?
Deinen Link werd ich mir aber mal angucken …