Neuer Ärger – neue Woche
… die schon früh auf dem Polizeirevier los geht, es hat sich mal wieder jemand ein Spaß erlaubt und ordentlich Leistung bestellt mit einem Gesamtschaden von 800 EUR.Wie sollte es auch anders sein so gibt es die Person garnicht, heißt im Klartext: Anzeige gegen Unbekannt. Man suche und findet das sich sowas Computerbetrug nennt und nach §263a StGB strafbar ist.
Wie sieht aber die Realität aus? Meiner Meinung nach kann man Anzeigen machen wie man will, ein Resultat in Form einer Strafe bzw. das überhaupt mal ein Täter ermittelt wurde ist mir in meinen Fällen nicht bekannt.
Es gab schon öfters Leute die unter falscher Identität Webspace bestellt haben und jedes mal wurden falsche Angaben vom Täter gemacht. Jedes mal hat der Täter eine Handynummer von “irgendjemand” angegeben. Wie unsere Polizei ermittelt hat in meinen Fällen? Da wird derjenige vorgeladen, dessen Handynummer vom unbekannten Täter angegeben wurde, dass diese Person es nicht war ist ja irgendwo klar, denn wenn jemand meine Handynummer bei einem Betrug angeben würde, kann ich ebenso wenig dafür. Also sagt dann die Person dessen Handynummer verwendet wurde ganz klar “Nein, ich war es nicht!”. So und an dieser Stellle scheint dann meiner Meinung nach die Ermittlung unserer Polizei abgeschlossen zu sein. Das es die Person nicht war hätte ich auch sagen können, weil das einfach mal logisch ist.
Ich meine welcher Täter ist so krank und gibt bei einem Betrug nur fiktive Straßen und so an, aber seine richtige Handynummer?
Weil das alles arbeit macht bekommt man dann von der Staatsanwaltschaft Post, dass Herr X die Tat in Abrede stellt und die Sache eingestellt wird. Aber wir werden sehen ob es im aktuellen Fall auch so endet.

